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Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 16. Jan 2019, 12:22
von heisem
Das kann jedem Verein oder Verband passieren, der die entsprechende Datenschutzklausel zu spät in seine Ausschreibungen aufgenommen hat ...

Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 17. Jan 2019, 11:08
von oko_wolf
heisem hat geschrieben: 16. Jan 2019, 12:22 Das kann jedem Verein oder Verband passieren, der die entsprechende Datenschutzklausel zu spät in seine Ausschreibungen aufgenommen hat ...
Das braucht es meiner Meinung nach gar nicht, der DSB hat schon vor einiger Zeit eine datenschutzrechtliche Bewertung veröffentlicht, ich hab den Text mal angehängt.
Datenschutzrechtliche-Bewertung-des-DSB.pdf

Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 17. Jan 2019, 11:28
von ullr
oko_wolf hat geschrieben: 17. Jan 2019, 11:08
heisem hat geschrieben: 16. Jan 2019, 12:22 Das kann jedem Verein oder Verband passieren, der die entsprechende Datenschutzklausel zu spät in seine Ausschreibungen aufgenommen hat ...
Das braucht es meiner Meinung nach gar nicht, der DSB hat schon vor einiger Zeit eine datenschutzrechtliche Bewertung veröffentlicht, ich hab den Text mal angehängt.Datenschutzrechtliche-Bewertung-des-DSB.pdf
Lach... Der DSB ist da raus. Da ist die Rechtslage hinsichtlich Veröffentlichung persönlicher Daten wasserdicht, und zwar aus anderen Gründen. Unter den Sportschützen, die zulassungspflichtige Sportwaffen schießen (d.h. die eine Waffenbesitzkarte haben müssen), waren einige sehr seltsame Typen, die haben gefordert, dass sie weder mit Namen noch mit Disziplin in den Startaufstellungen und Ergebnislisten auftauchen, weil sie -angeblich- Befürchtungen hegen, dass sie dadurch Zielpunkt für Kriminelle werden könnten, die Schußwaffen klauen wollen. :lol: Die wollten also unter Pseudonym oder Nick-Namen starten.
:lol:
Gruß und klar doch,
"Gut Schuss!"
ullr

Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 17. Jan 2019, 12:23
von heisem
oko_wolf hat geschrieben: 17. Jan 2019, 11:08
heisem hat geschrieben: 16. Jan 2019, 12:22 Das kann jedem Verein oder Verband passieren, der die entsprechende Datenschutzklausel zu spät in seine Ausschreibungen aufgenommen hat ...
Das braucht es meiner Meinung nach gar nicht, der DSB hat schon vor einiger Zeit eine datenschutzrechtliche Bewertung veröffentlicht, ich hab den Text mal angehängt.Datenschutzrechtliche-Bewertung-des-DSB.pdf
Das Dokument ist mit 2018 datiert. Gegen alle Ergebnislisten von davor könnte auch beim DSB jetzt nachträglich auf Löschung Dokuments oder nach Streichung des Namens gefordert werden, wenn zu der jeweiligen Veranstaltung keine entsprechende Datenschutzregelung in der Ausschreibung stand.

Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 17. Jan 2019, 14:09
von oko_wolf
heisem hat geschrieben: 17. Jan 2019, 12:23
oko_wolf hat geschrieben: 17. Jan 2019, 11:08
heisem hat geschrieben: 16. Jan 2019, 12:22 Das kann jedem Verein oder Verband passieren, der die entsprechende Datenschutzklausel zu spät in seine Ausschreibungen aufgenommen hat ...
Das braucht es meiner Meinung nach gar nicht, der DSB hat schon vor einiger Zeit eine datenschutzrechtliche Bewertung veröffentlicht, ich hab den Text mal angehängt.Datenschutzrechtliche-Bewertung-des-DSB.pdf
Das Dokument ist mit 2018 datiert. Gegen alle Ergebnislisten von davor könnte auch beim DSB jetzt nachträglich auf Löschung Dokuments oder nach Streichung des Namens gefordert werden, wenn zu der jeweiligen Veranstaltung keine entsprechende Datenschutzregelung in der Ausschreibung stand.
Fordern kann man viel. Nach dem Dokument bin ich überzeugt, daß die Vereine dieser Forderung nicht nachgeben müssen, da zum Zeitpunkt der Veranstaltungen die Rechtslage noch eine ganz andere war. Im Zweifel wird dies irgendwann gerichtlich geklärt werden müssen.

Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 24. Jan 2019, 12:52
von mbf
Die Entwicklung geht weiter.
Es wird ein neuer Präsident gesucht, neue Vize und noch ein paar weitere Posten. Es wurde gegen das FinA wegen Entzugs der Geminnützigkeit geklagt und noch mehr...

Re: DFBV, quo vadis?

Verfasst: 13. Feb 2019, 06:37
von rstoll
Neueste Info bei FB gefunden in einer Diskussion zur Bowhunterliga. Auszug ist Antwort des DFBV-Account-Inhalbers (ich vermute einen DFBV-Offiziellen):
Informationen zur Situation findest Du auf der Homepage. Ein Insolvenzverfahren wird nicht weiter in Betracht gezogen. Die Geschäftsordnung regelt das Vertretungsrecht. Die Geschäftsführerin vertritt den Präsidenten.