Trainingsbetrieb wieder möglich?

Fragen zu den Regelwerken der einzelnen Bogensportverbände
jantastic
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Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von jantastic »

Hallo Forengemeinde,
unser Bogenplatz in Bad Arolsen, Hessen, ist von der Stadt gesperrt worden. Aktuell ist die Sperre bis auf Weiteres verlängert worden.
Wir haben versucht bei der Stadt für den Bogensport eine Ausnahmeregelung zu erreichen, sind aber mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung aller Vereine abgewiesen worden. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir die Scheiben extra 3 Meter auseinander gestellt haben, und nur in Kleingruppen von 2-3 Personen auf dem Platz, ehemaliger Fussballplatz trainieren möchten.

Nun brauche ich ein wenig Argumentationshilfe.

In welchen Bundesländern oder Städten in Deutschland darf man Bogenplätze und Parcoure schon wieder nutzen? Und ab wann gilt das?
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Kitty
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von Kitty »

In Rheinland-Pfalz darf man auf Bogenplätzen schießen, was ich gestern auch gemacht habe. Natürlich erfolgt die Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen (Abstand, Schützenzahl eingrenzt.)
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oko_wolf
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von oko_wolf »

Kitty hat geschrieben: 27. Apr 2020, 15:17 In Rheinland-Pfalz darf man auf Bogenplätzen schießen, was ich gestern auch gemacht habe. Natürlich erfolgt die Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen (Abstand, Schützenzahl eingrenzt.)
Hallo,

kannst Du mir einen Link auf die entsprechende Verordnung oä nennen, damit ich für meinen Verein etwas Argumente habe, wenn ich mit dem Ordnungsamt diskutieren werde?
Danke
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bettwurst
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von bettwurst »

Folgendes Allgemeines gilt bei uns in Berlin im Verein. Es gibt noch weitere Regeln, die aber vereinsgeländespezifisch sind und hier deshalb nicht aufgezählt werden. Vielleicht hilfts dir ja:

Es gibt täglich 2 Zeitblöcke, um auf dem Platz zu kommen. 10 - 13 Uhr und 16-19 Uhr.Seid pünktlich zum Einlass da. Ihr werdet am Eingang um 10 Uhr bzw. 16 Uhr eingelassen. Anschließend wird die Pforte wieder abgeschlossen. Wer zu spät kommt, kommt nicht mehr rein (kleine Wartezeit gibt es natürlich). Auch am Ende der Zeit um 13 Uhr bzw. 19 Uhr verlassen alle gemeinsam das Gelände. (Anmerkung von mir, bettwurst: In Normalzeiten ist der Platz von 6-23 Uhr zugänglich.)

Um auf den Platz zu kommen, müsst Ihr euch bitte in die Doodle-Tabelle eintragen. Denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt.Es dürfen insgesamt 24 Personen auf dem Platz sein (die Personenzahl ergibt sich aus der Anzahl der Scheiben und der Auflagen). Davon können 2x2 Personen gleichzeitig in den Parcours. Eine Gruppe beginnt am Eingang, die andere auf dem Berg. Die FITA- und Kyudo-Schützen müssen sich schön abstandshaltend auf die Scheiben verteilen.

Wer euch einlässt, könnt ihr der beigefügten Tabelle entnehmen. Die dort aufgeführten Mitglieder haben sich bereit erklärt, diesen Pfortendienst zu übernehmen. Weiterhin werden sie darauf achten, dass alle sich auf die Auflagen halten. (Anmerkung von mir (bettwurst): Einige Auserwählte haben einen Schlüssel zum Vereinsgelände und machen jeweils Pfortendienst, da das gesamte Vereinsgelände in Coronazeiten nicht frei zugänglich ist.)

Maximale Wartezeit am Tor sind 10 Minuten. Wer dann zu spät kommt hat Pech. Wir wollen vermeiden, dass der Pfortendienst nicht die 3 Stunden nur mit dem Ein- und Auslass von Mitgliedern beschäftigt ist.

Einlass erhalten nur Mitglieder, die sich in die Doodle-Liste eingetragen haben.

Die Sportanlage ist nach Eintritt und Verlassen IMMER abzuschließen.

Nach Beendigung des Schießens ist die Platzanlage zügig zu verlassen.

Fahrzeuge dürfen nicht mit auf das Sportgelände mitgenommen werden.

Alle müssen sich in das Schießbuch mit Name, Datum und Uhrzeit eintragen.

Die allgemeinen Abstandsregeln sind einzuhalten.

Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.

Pro Scheibe nur 1 Schütze.

Im 10-Meter-Bereich wird nur jede 2. Scheibe belegt.

Nicht mehr als 2 Personen dürfen zusammen sein (sonst gilt das als Gruppe - ist nicht erlaubt).

Kein Training im bisherigen Sinne. Somit kann auch kein Trainer als solcher arbeiten.


Und das funktioniert seit gut 10 Tagen ganz gut.Nicht ideal, aber besser als gar nicht schießen zu können.
MK Alpha / OK Archery Scorpio (38# bei 30,5" Auszug) / Aurel Oryx 500/.001 - 31,5"
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rstoll
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von rstoll »

Ich vermute mal, dass sich das bei uns in Ba-Wü ähnlich wie in Bayern gestalten wird.
Man wird an den Grundsätzen der Corona-Verordnung und damit an den Kontaktbeschränkungen festhalten. D.h. Trainingsgruppen mit max 5 Teilnehmern (incl. Trainer).
Inwieweit Dokumentationspflichten auferlegt werden, die von Verantwortlichen getragen werden müssen, bleibt abzuwarten. In diesem Fall wäre freies Training Einzelner außerhalb der überwachten Trainingszeiten weiterhin nicht möglich, es sei denn die Vereinsverantwortlichen lehnen sich über die Maßen und auf eigenes Risiko aus dem Fenster.
Da einen Trainingsbetrieb für 15-20 Kids und 30-50 Erwachsene zu organisieren wird eine spannende Aufgabe.
landbub
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von landbub »

rstoll hat geschrieben: 7. Mai 2020, 21:37 Inwieweit Dokumentationspflichten auferlegt werden, die von Verantwortlichen getragen werden müssen, bleibt abzuwarten. In diesem Fall wäre freies Training Einzelner außerhalb der überwachten Trainingszeiten weiterhin nicht möglich, es sei denn die Vereinsverantwortlichen lehnen sich über die
Du denkst, dass es nicht reicht, wie bei einem parcours auf der Bogenwiese einen Briefkasten aufzustellen, wo Schützen Datum / Uhr / Name eintragen und einwerfen, so dass bei einem "Nachverfolgingsfall" klar ist, wer wann mit wem auf der Wiese war?
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rstoll
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von rstoll »

Eventuell ein Lichtblick am Horizont Baden-Württembergs und seiner sporttreibenden Vereine:
Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... -moeglich/
Bleibt zu hoffen. dass es so auch beschlossen wird. Wird dennoch eine große Herausforderung, unsere nicht gerade sonderlich mobilen Scheiben für die bedarfe der heterogenen Schützenanforderungen zu stellen.
landbub hat geschrieben: 7. Mai 2020, 23:25 Du denkst, dass es nicht reicht, wie bei einem parcours auf der Bogenwiese einen Briefkasten aufzustellen, wo Schützen Datum / Uhr / Name eintragen und einwerfen, so dass bei einem "Nachverfolgingsfall" klar ist, wer wann mit wem auf der Wiese war?
ich denke mal, wenn es eine Dokumentationspflicht gibt wird man auch einen Verantwortlichen brauchen, der dafür sorgt. Ist aber nur meine Meinung aus der Erfahrung mit Behörden.

Nachtrag: Und siehe da!
Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Ist - so gesehen - natürlich dehnbar
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rstoll
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von rstoll »

Und hier noch die Infektionsschutzvorgaben in Baden-Württemberg:
1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... -moeglich/

Was mir aber unklar ist: In Punkt 2 wird individuelles Training zugelassen. Gleichzeitig wird jedoch gefordert:
Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
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rstoll
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Re: Trainingsbetrieb wieder möglich?

Beitrag von rstoll »

Derzeit arbeiten wir die Regularien aus, wie wir freies und beaufsichtigtes Training gestalten.
Scheiben haben wir auf 4m-Abstände gestellt. Die aktuelle Frage ist, ob ein oder zwei Schützen auf eine Scheibe schießen. Von den Abstandrichtlinien her wäre das möglich, Bedenken bestehen jedoch teilweise, weil dann 2 Schützen die gleiche Scheibe/Auflage berühren.
Welche Regelungen habt ihr für euch gefunden?
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