Aber anders als der Österreichische Bogensportverband, hat der Deutsche Feldbogen Sportverband das internationale Regelwerk offenbar nicht wörtlich übersetzt. Das die Regeln des Dachverbandes von den nationalen Verbänden unter Umständen “ausgelegt” werden, würde mich nicht weiter wundern. Aber kann ein nationaler Verband das internationale Regelwerk umschreiben, sprich, seine eigene Interpretation in seinem Territorium verbindlich machen?
Auffällig finde ich z.B. folgenden Absatz bezüglich der Position der Sehnenhand. Die IFAA schreibt dazu:
“An archer shall touch the arrow when nocked with the index finger against the nock. Finger position may not be changed during competition. In cases of physical deformity or handicap special dispensation shall be made.”
Der ÖBSV übersetzt (fast) korrekt:
“Der Schütze muss mit dem Zeigefinger die Pfeilnocke berühren. Er darf die Fingerposition während des Wettbewerbs nicht verändern. Ausgenommen sind Fälle von körperlicher Behinderung, für die spezielle Ausnahmen gemacht werden.”
Der DFBV schreibt stattdessen:
“Die Bogensehne kann „mediterran“ oder mit „Untergriff“ (Apachegriff) gegriffen werden. Wird der Untergriff verwendet, muss ein Finger den Nock oder, soweit vorhanden, den Klemmring (o.ä.) berühren.”
Die IFAA Formulierung ist geradezu elegant. Der Zeigefinger muss die Nocke berühren. Durch die Auslassung von über oder unter (der Nocke) wird klar, dass sowohl mediterran, als auch Untergriff erlaubt sind. Abgreifen jedoch nicht. Kürzer und eindeutiger kann man es nicht formulieren. Offenbar aber hat man beim DFBV vermutet, dass deutsche Schützen diese Formulierung nicht verstehen werden.

Die Ausnahme in Fällen körperlicher Behinderung wurde ersatzlos gestrichen. Ebenso der Hinweis darauf, dass die Fingerposition während des Wettbewerbs nicht verändert werden darf. Nach DFBV kann ich also lustig zwischen Untergriff und mediterranem Griff wechseln.
Erweitert hat der DFBV die Regel aber um “…oder, soweit vorhanden, den Klemmring (o.ä.)”. Nach DFBV ist es also ausreichend, wenn der Nockpunktbegrenzer berührt wird, nicht aber die Nocke selbst.
Wenn das ein Messing Nockpunkt ist, denn machen die 2-3mm kaum einen Unterschied - obwohl das für manche Systemschützen schon der 50m Abgriff ist. Wo aber ist die Grenze? Wenn ich meinen Nockpunktbegrenzer mit 10 oder 15 Knoten wickle, reicht es dann auch, den am unteren Ende zu berühren? Nach DFBV Regeln eigentlich schon, aber das ist dann ganz eindeutig ein Abgriff.
Interessant ist auch, dass der ÖBSV in seiner Übersetzung schreibt: “Verbindlich ist nur die englische Originalfassung.” So würde ich das auch sehen. Die Version des DFBV ist durch die Freiheiten in der Übersetzung jedenfalls nicht besser (eindeutiger) geworden. Aber nochmal die Frage: Dürfen die das?
Grüße,
Andreas